Verfassungsfrage

Die Verfassungsfrage

“Verletzt die Erfassung des Migrationshintergrundes bei Deutschen Staatsbürgern ihre Grundrechte?”

Staatlich-oktroyierter Migrationshintergrund

Das M-Wort für Deutsche war bereits vor seiner Einführung im Jahr 2000 historisch vorbelastet. Damals, galten deutsche Kinder von Einwanderern (den sog. Gastarbeitern), geboren und sozialisiert in Stuttgart, Gelsenkirchen, Frankfurt oder Berlin über Jahrzehnte als - Ausländer. Ganz ohne staatsbürgerliche Rechte wie zum Beispiel ein Wahlrecht, erfüllten sie die Kriterien für viele Stipendien und Förderkredite nicht. Die Möglichkeit Beamter, Lehrer oder Polizist zu werden war ausweglos. Im Jahre 2000 wurde zwar eine rechtliche Angleichung vollzogen, jedoch ein Label für das andere ausgetauscht, deshalb blieben Stigmatisierung und Diskriminierung nachhaltig erhalten.

Quelle: Screenshot BILD-Online 22.6.2020   Vor und...

Quelle: Screenshot BILD-Online 22.6.2020   ...nach dem Protest.

Deutsch und Punkt? Diese Frage möchte Mordka vom Bundesverfassungsgericht
klären lassen.

Gegenstand: Obwohl er in Deutschland geboren und deutscher Staatsbürger ist, wird er mit einem "staatlich-oktroyiertem" Migrationshintergrund erfasst, ursächlich aufgrund dessen, dass seine Ahnen (Eltern) eine andere Staatsangehörigkeit besitzen. Er möchte aus gegebenem Anlass (u.a. die Stuttgarter Ereignisse) gegen die Erfassung eines Migrationshintergrundes in den Personenstandsangaben Klage erheben und dessen konsequente Löschung beantragen. Das M-Wort ist ist überholte deutsche Zeitgeschichte.

Als deutsche Staatsbürger und gebürtige Schwaben, Rheinländer, Hessen, Berliner oder Franken, müssen sie endlich im Jahre 2020 wahrgenommen werden.

Diese epochalen Fehler der Bundesrepublik Deutschland gehören endlich korrigiert und hoffentlich entschädigt. Das M-Wort für deutsche Staatsbürger ist faktisch überholt, diskriminierend und damit verletzend. Aus diesem Grund gehört es auch höchstrichterlich untersagt bzw. darf es keine Befugnis für Behörden geben, persönliche Daten wie die sexuelle Orientierung, Religionszugehörigkeit und eben auch keine sogenannte Herkunft, über die BILD-Zeitung - ohne eine Zustimmung der Betroffenen - in die Öffentlichkeit zu transportieren.. Das Datenschutzgesetz wie auch ein Selbstbestimmungsrecht im Persönlichkeitsrecht gilt für alle. Bürgerrechte gelten grundsätzlich auch für deutsche Staatsbürger mit "staatlich-oktroyiertem" Migrationshintergrund. Sie sind keine Exoten, die man, wie vor 100 Jahren, nach Belieben zur Schau stellen kann. Sie sind weder eine spezielle noch eine untergeordnete Kaste von deutschen Staatsbürgern.

Ihre Religionszugehörigkeit, ihre sexuelle Orientierung und eben auch ihre ethnische Herkunft, ihre Ahnen, sind ihre ganz persönliche Lebensgeschichte. Es sind ihre persönlichen Daten und damit grundsätzlich ihr "Privateigentum". Sie haben das Recht auf Privatsphäre. Ob sie Kippah oder Kopftuch tragen, beschnitten sind oder auch nicht, ob Rasta-Locken oder Kurzhaarschnitt, das alles hat einen egalitären, gerechten Staat nichts anzugehen. Ob sie als Ehrenbürger eine weitere Staatsangehörigkeit in einem anderen Land besitzen oder aus erbrechtlichen Gründen auf eine weitere angewiesen sind, braucht einen souveränen Rechtsstaat nicht zu tangieren. Als deutsche Staatsbürger und gebürtige Schwaben, Rheinländer, Hessen, Berliner oder Franken, müssen sie im Jahre 2020 endlich wahrgenommen werden.

12 Millionen deutsche Staatsbürger werden stigmatisiert

Nur wenn deutsche Staatsbürger persönlich gefragt werden und nur dann, wenn sie es freiwillig teilen und öffentlich machen möchten, darf ein Zugriff auf ihre persönlichen Daten durch staatliche Behörden wie die der Polizei stattfinden. In Erinnerung und in Anbetracht der deutschen Geschichte, ist der Migrationshintergrund von deutschen Staatsbürgern eine sehr sensible individuelle Angelegenheit. Dass das M-Wort im deutschen Alltag demonstrativ zur Stigmatisierung genutzt und missbraucht wird, ist nicht mehr von der Hand zu weisen. Das M-Wort und diese Verfassungsfrage berühren und betreffen derzeit 12 Millionen deutsche Staatsbürger. Es besteht ein erhebliches öffentliches Interesse, diese Frage höchstrichterlich ein für alle Mal klären zu lassen.

Deutsch und Punkt?

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