Diskriminierung

1993-1998

Bürgerrechte erkämpft

Über eine Millionen Kinder von Einwanderern sind in der Bundesrepublik Deutschland geboren. Aufgrund des Staatsangehörigkeitsgesetzes, welches nach wie vor auf das Reich- und Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913 basierte, galt in Deutschland ununterbrochen, bis zum Jahre 2000, allein der „ius sangius“, das Prinzip der Blutsabstammung. Es gibt jedoch kein deutsches Blut. Das gab es noch nie. Es existieren nur 4 Blutsgruppen auf dieser Welt. Die Blutgruppen A, B, AB und 0. Maßgeblich gibt es weltweit zwei Denkmuster innerhalb der Gesetzgebung eines Landes. Den „ius sangius“ (Blutsabstammung) und eben auch den am weitesten verbreitetetn „ius soli“, das Prinzip, dass sich am Geburtsrecht orientiert. Obwohl Mordka 1969 in Schwaben geboren ist, wurde er genötigt sich offziell in sein Heimatland "einbürgern" zu lassen, denn 20 Jahre lang, erhielt er lediglich eine Aufenthaltserlaubnis. Um dort zu leben, wo er geboren: in seiner Heimat. Eine Laufbahn als Staatsbediensteter, Parlamentarier, Polizeibemater, Lehrer blieb ihm deswegen in frühen Jahren versperrt. Er war weder für Stipendien berechtigt, noch durfte er wählen.

Nicht zuletzt die jahrzehntelange Ausgrenzung und Diskriminierung, als sogenannter „Ausländer“, die auch Mordka als Kind und Jugendlicher zuteilwurde, hatten ihn 1993 dazu bewogen, nach Erhalt seiner rechtmäßigen Staatsbürgerrechte, diese Ungerechtigkeit für die kommenden Generationen von Einwandererkindern anzugehen. Nach vier Jahren Engagement und Öffentlichkeitsarbeit blieb ihm am Ende nur noch die Ermahnung und Herausforderung über den Rechtsweg. Die Ankündigung, für die erfahrene Benachteiligung Schadenersatz einzufordern, sollte den Druck für ein neues Staatsbürgerschaftsrecht um ein Vielfaches forcieren. Durch Anrufung des Bundesverfassungs-gerichtes und des Europäischen Gerichtshofes wollte Mordka diese Diskriminierung bestätigen lassen und eine längst überfällige Staatsbürgerschaftsreform durchsetzen. Dabei plädierte er für die umgehende Abschaffung des „ius sangius“ als Grundlage im deutschen Staatsbürgerschaftsrecht und die Einführung des „ius soli“.

„Einwandererkinder sollten von Geburt an gleichgestellt werden.“

Kampagne für eine Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes von 1913

  • Bildtitel

    Untertitel hier einfügen
    Button
  • Bildtitel

    Untertitel hier einfügen
    Button
  • Bildtitel

    Untertitel hier einfügen
    Button
  • Bildtitel

    Untertitel hier einfügen
    Button
  • Bildtitel

    Untertitel hier einfügen
    Button
  • Bildtitel

    Untertitel hier einfügen
    Button
  • Bildtitel

    Untertitel hier einfügen
    Button
  • Bildtitel

    Untertitel hier einfügen
    Button
  • Bildtitel

    Untertitel hier einfügen
    Button
  • Bildtitel

    Untertitel hier einfügen
    Button
  • Bildtitel

    Untertitel hier einfügen
    Button
  • Bildtitel

    Untertitel hier einfügen
    Button
  • Bildtitel

    Untertitel hier einfügen
    Button
  • Bildtitel

    Untertitel hier einfügen
    Button
  • Bildtitel

    Untertitel hier einfügen
    Button
  • Bildtitel

    Untertitel hier einfügen
    Button
  • Bildtitel

    Untertitel hier einfügen
    Button
  • Bildtitel

    Untertitel hier einfügen
    Button
  • Bildtitel

    Untertitel hier einfügen
    Button
  • Bildtitel

    Untertitel hier einfügen
    Button
  • Bildtitel

    Untertitel hier einfügen
    Button
  • Bildtitel

    Untertitel hier einfügen
    Button
  • Bildtitel

    Untertitel hier einfügen
    Button
  • Bildtitel

    Untertitel hier einfügen
    Button
  • Bildtitel

    Untertitel hier einfügen
    Button
  • Bildtitel

    Untertitel hier einfügen
    Button

Petition

Erstunterzeichner & Unterstützer

"Reform der Staatsbürgerschaft"

Die von ihm 1997 losgetretene Kampagne „Anspruch“ wollte einen Beitrag zur aktiven Bewusstseinsänderung innerhalb der Gesellschaft leisten und die Sicht der Betroffenen besser vermitteln. Unterstützer seiner Petition zur Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) waren Schriftsteller, Künstler, Wissenschaftler, Bundestags- abgeordnete, Landtagsabgeordnete, Studenten. Menschen aus allen Teilen der Zivilgesellschaft:

u.a. Nobelpreisträger Günther Grass, Kulturhistoriker Prof. Dr. Klaus Bade, Erziehungswissenschaftler Prof. Dr. Michael Brumlik, Soziologe Prof. Dr. Hurrelmann, Fraktionsvorsitzender der EU-Fraktion Die Grünen Daniel Cohn-Bendit, der spätere Bundesvorsitzende der deutschen Grünen Cem Özdemir, Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bundestag Kerstin Müller, spätere SPD-Bundesinnenminister des Innern Otto Schily, spätere parlamentarische SPD-Staatssekretärin beim Bundesinnenministerium des Innern Cornelie Sonntag-Wolgast, Politikwissenschaftler Prof. Dr. Keskin, innenpolitische Sprecherin der Linken Ulla Jelpke, Schriftsteller Stefan Heym, Schriftsteller Gerhard Zwerenz, Kabarettist Dikmen Sinasi, ...


Ende 1999 war es dann endlich soweit. Die Bundesregierung führte trotz erheblichem Widerstand aus Teilen der Bevölkerung eine Reform des Staatsbürgerschaftsrechts durch. Der „ius soli“ wurde eingeführt, allerdings mit weiteren Einschränkungen. Der „ius sangius“ blieb. Seit dem 1.Januar 2000 gelten quasi beide nebeneinander. Dies war mit ein Grund, welches zur Entstehung der Parallelgesellschaften führte, da sich die einen gegenüber den anderen als die vermeintlich übergeordneten Deutschen zu erkennen geben und damit ein „gemeinsames Wir“ ausschließen.



Vom Gang über die Gerichte ließ Mordka zunächst bis auf Weiteres ab. Eine Entschuldigung für die durchlittene Diskriminierung hat Mordka nie erhalten. Bis heute wartet er auf diesen Anruf seines Bundespräsidenten. 20 Jahre später setzt Mordka seinen Kampf um Bürgerrechte wieder fort. Grund ist die Feststellung, dass nach der Abschaffung eines Ausländer-Status für hier geborenen Kinder der Einwanderer, wurde dieser Status durch ein anderes Label, den Migrationshintergrund, defacto ausgetauscht. Eine Gleichbehandlung von deutschen Staatsbürgern wird damit offensichtlich weiter unterbunden.

Zur Verfassungsfrage >>
Share by: